03.03.2020

Verwaltung Ihres Personals in China während des Coronavirus-Ausbruchs

Artikel von  Dezan Shira & Associates

  • Beschäftigten, die an dem Coronavirus leiden, sollte eine Behandlungszeit gewährt werden. Die Unternehmen sollten den Krankenstand gemäß dem Arbeitsvertrag oder dem Kollektivvertrag bezahlen. Die Krankengeldzahlung sollte nicht weniger als 80 Prozent des Mindestgehaltsstandards der Stadtverwaltung von Peking betragen;
  • Arbeitnehmer in der Quarantänezeit und/oder der medizinischen Beobachtungszeit sollten von ihren Arbeitgebern wie üblich bezahlt werden; und
  • Für alle Mitarbeiter, die nicht nach Peking zurückkehren und daher aufgrund der Epidemie-Situation nicht rechtzeitig die Arbeit wieder aufnehmen können, kann der Arbeitgeber die Abwesenheit als Jahresurlaub behandeln. Bei längerer Nicht-Wiederaufnahme der Arbeit kann das Personal durch Konsens zur Wiederaufnahme der Arbeit verurteilt werden. Während der Zeit des Urlaubs sollten die Unternehmen eine Grundzulage von mindestens 70 Prozent des Pekinger Mindestgehaltsstandards zahlen.

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02.03.2020

Total Workforce Index 2019 – Drei Herausforderungen für Vietnams Arbeit

Vietnam Briefing wird von Dezan Shira & Associates produziert

  • Im Jahr 2019 untersuchte der Total Workforce Index („TWI“) Vietnams Arbeitskräfte in Bezug auf Regulierung, Verfügbarkeit von Qualifikationen, Kosteneffizienz und Produktivität. Das Ergebnis war die sichtlich unterdurchschnittliche Platzierung 57 von 76.
  • Der Bericht wies auf drei Mängel hin: geringe Englischkenntnisse, niedrige Mindestlöhne und ein sich vergrößerndes geschlechtsspezifisches Lohngefälle.
  • Es wurden zwar Verbesserungen erzielt, aber im Zuge der zunehmenden Integration Vietnams in die Weltwirtschaft wird noch mehr getan werden müssen.

Im jüngsten Bericht der ManpowerGroup über den TWI 2019 belegte Vietnam Platz 57 von 76, ein deutlicher Rückschritt gegenüber dem Platz 43 im Jahr 2018.

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17.02.2020

Arbeitsrecht Survey 2020: Mittel und OstEuropa

Ein Umfragebericht von bnt attorneys in CEE

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des lokalen Arbeitsmarkts spielen eine grundlegende Rolle bei der Entwicklung der Unternehmensstrategie von Investoren in dem jeweiligen Zielland. Die Flexibilität bei der Beschäftigung, Berücksichtigung von neuen Trends und die Attraktivität der Personalkosten gehören zu den wichtigsten Erwartungen der Investoren bei den unternehmerischen Vorhaben auf den Arbeitsmärkten in Mittel- und Osteuropa.

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12.02.2020

SCHON WIEDER NEUES ZUM URLAUBSRECHT – KANN URLAUB NOCH VERFALLEN?

Artikel von BEITEN BURKHARDT

Bundesarbeitsgericht vom 25. Juni 2019 – 9 AZR 546/17

Das Urlaubsrecht befindet sich nach wie vor im Wandel. Neuerdings verfällt Urlaub nur noch, wenn der Arbeitgeber dafür Sorge getragen hat, dass der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub auch wirklich nehmen kann. Dieser Grundsatz gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für den vertraglichen Mehrurlaub, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Entscheidung macht einmal mehr deutlich: Sorgfalt bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen lohnt sich!

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11.02.2020

Russland-Update

Länder-Updates von Ost-Ausschuss - Osteuropavereins (OAOEV)

Die russische Wirtschaft erholt sich weiter von der längsten Rezessionsphase seit den frühen 1990er Jahren, allerdings mit einer geringen Dynamik. Für 2019 wird ein Wachstum von gut einem Prozent prognostiziert. Aktuelle Vorhersagen für 2020 gehen von etwa 1,7 Prozent Wachstum aus. Hauptrisiken für den Ausblick sind mögliche weitere US-Sanktionen sowie ein stärkerer Ölpreisrückgang.

Die Wirtschaftskrise in Russland in den vergangenen Jahren hatte verschiedene Faktoren: Hauptgrund war der starke Rückgang der Rohölpreise seit 2014. Die russische Regierung hatte es versäumt, in der wirtschaftlichen Boomzeit der frühen 2000er Jahre schrittweise ein Wirtschaftsmodell zu entwickeln, das die einseitige Abhängigkeit von Rohstoffexporten überwindet. Diese machen rund 80 Prozent der russischen Exporte aus.

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10.02.2020

Wachstumsmarkt Indien

Artikel von Christian Tegethoff  Geschäftsführer CT Executive Search

Indien ist mit seinen mehr als 1,3 Milliarden Einwohnern ein wichtiger Exportmarkt für viele europäische Unternehmen aus den Investitions- und Konsumgüterbereichen. Gleichzeitig entwickelt sich das Land zu einem Produktionsstandort, an dem internationale Unternehmen sowohl für den wachsenden Binnenmarkt, als auch für den Weltmarkt produzieren.

In den letzten Jahren ist der Löwenanteil der deutschen Direktinvestitionen nach Indien in die Automobilbranche gegangen, dahinter liegt der Dienstleistungsbereich, zu dem hier auch Forschung und Entwicklung gerechnet werden.

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09.02.2020

Folgen unwirksamer Geschäftsführer-Verträge in Deutschland

Artikel von bnt attorneys in CEE

 

Unwirksame Anstellungsverträge von GmbH-Geschäftsführern werden nach den Grundsätzen des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses behandelt.

 Auch beim Abschluss eines Geschäftsführer-Vertrages kann es dazu kommen, dass der Vertrag nicht wirksam zustande kommt. Der sicherlich häufigste Grund hierfür ist wohl die Vertretung der Gesellschaft durch eine hierzu nicht berechtigte Person. Aber auch Verstöße gegen ein gesetzliches Verbot, die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung oder eine Anfechtung, z.B. aufgrund von arglistiger Täuschung durch den Geschäftsführer können zur Nichtigkeit bzw. rückwirkenden Aufhebung des Anstellungsvertrages führen. 

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08.02.2020

Bußgeldtatbestände für Personaldatenverstöße erweitert

Artikel von Brand & Partner 

Die Bußgeldtatbestände bei Datenschutzverstößen wurden in Russland abermals erweitert. Das Gesetz Nr. 152-FZ „Über Personaldaten“ ist seit über zehn Jahren in Kraft und wurde mehrfach angepasst und verschärft.

Insgesamt sind die Datenschutzregelungen ähnlich streng wie in der EU. Hinzu kommt, dass Daten russischer Bürger auf Servern in Russland gespeichert und verarbeitet werden müssen. Nur mit Zustimmung der jeweiligen Person dürfen Personaldaten auch auf ausländischen Servern gespeichert werden. Ausländische Unternehmen, die sich hieran nicht halten, können vom RU-Netz ausgeschlossen werden (wie z.B. LinkedIn).

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07.02.2020

Lokale Manager sind für Anfangs- und Wachstumsphase besser geeignet

Interview mit Suresh Raina, Partner, Hunt Partners

Welche Besonderheiten definieren den indischen Markt? Was sind deren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit in Indien?

Wer in Indien erfolgreich sein will, muss eine langfristige Perspektive haben. Unternehmen stehen vor vielfältigen Herausforderungen – dazu gehören regulatorische Themen, aber auch eine schwankende Nachfrage, wie wir sie etwa zurzeit beobachten. Unternehmen sind häufig kurzen Zyklen ausgesetzt, die die Umsetzung langfristiger Strategien behindern.

Indien ist ein großes Land. Die daraus resultierende geographische Streuung der Unternehmenseinheiten erschwert die Standardisierung von Prozessen. Überwachung und Kontrolle von Prozessen sind nicht einfach.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, Entscheidungskompetenzen von der internationalen Unternehmensebene möglichst auf die Ebene der Landesgesellschaft zu transferieren. Damit ist vor Ort schnelleres Handeln möglich.

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06.02.2020

Geringes Bewusstsein für nachhaltiges Wachstum

Interview mit Norman Dentel, CEO, Würth

Welche Bedeutung hat Indien aus Ihrer Sicht für den globalen Markt und für europäische Unternehmen?

Indien zählt zu den größten Wachstumsmärkten, vielleicht ist es sogar der größte Wachstumsmarkt weltweit. Ich glaube, dass für europäische Unternehmen Beziehungen zu internationalen Partnern weiter an Bedeutung gewinnen werden. Ich wage sogar zu behaupten, dass europäische Firmen ohne Aktivitäten in China oder Indien irgendwann obsolet werden.

Die Globalisierung erfordert Wachstum von jedem Unternehmen. Wenn Unternehmen nicht wachsen und die Margen ausbleiben, dann setzt Schrumpfung ein. Schließlich verschwinden solche Firmen von der Bildfläche. Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann sich daraus ein Flächenbrand ergeben. Arbeitslosigkeit führt dazu, dass die Kaufkraft sinkt – in der Folge haben immer mehr Unternehmen Probleme, ihre Produkte abzusetzen.

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05.02.2020

Das indische Arbeitsrecht ist Ausfluss des sozialistischen Ursprungs Indiens

Interview mit Rahul Oza, Partner und Niederlassungsleiter der Beratungsgesellschaft, Rödl & Partner

Indien gilt als ein bürokratisches Land mit komplizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Was sollten Unternehmen, die den indischen Markt betreten wollen, aus rechtlicher Perspektive beachten?

Der Markteintritt erfordert einige Vorüberlegungen bezüglich der Rechtsform. Hier bieten sich für ausländische Unternehmen üblicherweise das Liaison Office, das Project Office, das Branch Office, eine LLP oder eine Private Limited Company an. Alle Markteintrittsmöglichkeiten haben unterschiedliche rechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen, die gründlich begutachtet werden sollten, um negative Konsequenzen und Haftungen auszuschließen, etwa im Rahmen Indiens strenger Betriebsstättenpolitik.

Eine Gesellschaftsgründung gilt für ausländische Unternehmen in Indien allgemein als ein formalistischer Prozess, der einen hohen Dokumentationsaufwand erfordert. Dies liegt insbesondere daran, dass Deutschland dem Beitritt Indiens zum Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 widersprochen hat und Indien nicht als Signatarstaat anerkannt wurde.

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03.02.2020

HAFTUNG DES ARBEITGEBERS BEI ARBEITSUNFÄLLEN – HOHE DARLEGUNGSLAST FÜR ARBEITNEHMER

Artikel von BEITEN BURKHARDT

Bundesarbeitsgericht vom 28. November 2019 - 8 AZR 35/19

Verletzen sich Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall, wird der Arbeitgeber nur selten für die Verletzungsfolgen haftbar gemacht werden können. Grund hierfür ist das Haftungsprivileg zu Gunsten des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen mit Personenschaden gemäß § 104 Abs. 1 des siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Danach haftet der Arbeitgeber nur dann, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat, bezogen sowohl auf die Verletzungshandlung als auch auf den "Verletzungserfolg". Diesen "doppelten Vorsatz" hat der Arbeitnehmer vor Gericht darzulegen und ggf. zu beweisen.

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22.01.2020

Branchencheck Russland

Ausgabe 2019-2020 von Germany Trade & Invest und der AHK

 

Der Branchencheck Russland ist ein Gemeinschaftsprojekt von Germany Trade & Invest und der AHK. Die Publikation ermöglicht einen Überblick über die einzelnen Wirtschaftsbranchen in Russland sowie die perspektivischen Möglichkeiten.

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20.01.2020

100 Fragen und Antworten zum Russlandgeschäft

Ausgabe 2019 von AHK Russland

„100 Fragen und Antworten zum Russlandgeschäft“ ist ein jährlich erscheinender Ratgeber in Interviewform, der die aktuelle Marktsituation aus Sicht der hier tätigen Unternehmen spiegelt. Lebendig, anschaulich und kritisch schildern Unternehmer ihre Erfahrungen.

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15.01.2020

OSTEUROPA INFORMATIONEN: 1-2/2020

Die Verbandszeitschrift der Ost-Ausschuss - Osteuropavereins (OAOEV)

In Slowenien sind zu Jahresbeginn Änderungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Kraft getreten. Der Körperschaftsteuersatz stieg von 19 auf 20 Prozent. Zusätzlich wird es Unternehmen erschwert, ihre Steuerbelastungsgrenze durch Investitionen zu senken. Auch wenn das Unternehmen einen höheren Betrag als den zu versteuernden Gewinn reinvestiert, werden 35 Prozent des Gewinns als Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer herangezogen. In Bezug auf die Einkommenssteuer werden zum einen die Obergrenzen der Steuerklassen erhöht, zum anderen wird der Steuersatz für die Stufe 2 und Stufe 3 um einen Prozentpunkt verringert. Zudem wird der allgemeine Gesamtfreibetrag erhöht. (AHK Slowenien).

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19.12.2019

Automobilmarkt in Uganda

SOTM von africon

Der Automotive Aftermarket ist einer der interessantesten Märkte in Afrika – nicht nur für deutsche Firmen, sondern auch für Firmen anderer globaler “Autonationen”.  

Nichtsdestotrotz fällt es internationalen Firmen häufig schwer, sich in den lokalen Märkten zurecht zu finden. Das liegt vor allem an den enormen Unterschieden zwischen den afrikanischen Märkten und den Heimatmärkten vieler Firmen – wie aber auch sehr unterschiedlichen Märkten innerhalb Afrikas. 

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16.12.2019

Anwendungssektoren für Chemikalien in Nigeria

SOTM von africon

Die Chemieindustrien Afrikas haben über die letzten Jahrzehnte von einem enormen Wachstum profitiert. Obwohl sie gemessen an anderen globalen Wachstumsregionen immer noch relativ klein sind, gibt es mittlerweile interessante Möglichkeiten für Chemieunternehmen aus der ganzen Welt. Eines davon ist unser Kunde im hier dargestellten Projekt.  

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10.12.2019

OSTEUROPA INFORMATIONEN: 11 -12/2019

Die Verbandszeitschrift der Ost-Ausschuss - Osteuropavereins (OAOEV)

Lesen Sie auf den Seiten 10 und 11 über die Belarus-Reise von Staatssekretär Ulrich Nussbaum, der von einer OAOEV-Wirtschaftsdelegation begleitet wurde, und eine Studie mit Reformvorschlägen, die dabei vorgestellt wurde. Wir berichten außerdem über eine Delegationsreise des OAOEV ins südukrainische Odessa (S. 14), das sich dank seines Hafens als maritimes Drehkreuz positionieren will, über die große Investitionskonferenz RE:THINK im ukrainischen Mariupol, an der der Arbeitskreissprecher Ukraine im OAOEV Philipp Sweens teilnahm (S. 15) und über Reformen in der kommunalen Energieversorgung der Ukraine (S. 16).

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03.12.2019

Bausektor in Südafrika

SOTM von africon 

Der Bausektor in Südafrika ist aktuell einer der größten in Afrika mit einem Wert von ungefähr 15 Milliarden USD, der 4% zum BIP beiträgt. Seit 2017 war der Bausektor jedoch in einer Rezession und die Wachstumsrate blieb zwischen 2009 und 2018 bei 2,47%.

Eine schwache Wirtschaftslage und 12% weniger Ausgaben für Infrastruktur seitens der Regierung beeinträchtigten das Wachstum des Sektors stark. Sogar heute, im Jahr 2019, berichten manche Akteure, dass das Geschäft weiter sinkt.

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28.11.2019

Auf Verfügbarkeit von Arbeitskräften achten

Interview mit Christian Tegethoff, Geschäftsführer, CT Executive Search

Der ungarische Führungskräftemarkt gilt als sehr angespannt. Wie finden Sie passende Kandidaten?

Der Arbeitsmarkt ist tatsächlich vor allem im produktionsnahen Managementbereich umkämpft. Angesichts der großen Zahl von Produktionsstätten internationaler Unternehmen in Ungarn sind Werksleiter, Produktionsleiter und andere technische Führungskräfte gefragt. Die Besetzung solcher Positionen erfordert deshalb einigen Aufwand, besonders für abgelegenere Standorte.

Stellenausschreibungen haben in Ungarn zurzeit nur geringe Erfolgsaussichten. Wir arbeiten ausschließlich auf dem Wege der Direktsuche, also über die gezielte Identifikation und Ansprache von potentiellen Kandidaten im Marktumfeld.

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27.11.2019

Bei Bürokratie klare Tendenzen zur Besserung

Interview mit Rainer Tom, Partner der interantionalen Wirtschaftskanzeli bnt

Inwieweit ist für Unternehmen in Ungarn Rechtssicherheit gegeben?

Auf welchen Grundlagen beruht das ungarische Recht? Ungarn ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Es herrscht Gewaltenteilung, d.h. die Exekutive, die Legislative und die Judikative sind unabhängig voneinander. Das Rechtssystem ist stabil und zuverlässig. Auch wenn Gerichtsprozesse im Vergleich zu Westeuropa tendenziell noch sehr lange dauern (das liegt nicht zuletzt daran, dass innerhalb einer Instanz auch bei einfachen Sachverhalten zahlreiche Gerichtstermine bis zur Entscheidung anberaumt werden), sind sie gerade in den höheren Instanzen schlüssig begründet und nachvollziehbar.

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25.11.2019

Österreichische Niederlassungen sind von Arbeitskräftemangel betroffen

Interview mit Jürgen Schreder, Wirtschaftsdelegierter, Wirtschaftskammer Österreich, AußenwirtschaftsCenter Budapest

2018 belief sich der Gesamtbestand der Direktinvestitionen laut Österreichischer Nationalbank (ÖNB) auf 5,7 Mrd. Euro, was ein leichtes Minus im Vergleich zu 2017 bedeutet (6,3 Mrd. Euro). Ein Blick hinter die Werte zeigt, dass Österreich eine starke Präsenz in Ungarn aufgebaut hat: Österreich hat die zweitmeisten Niederlassungen in Ungarn, knapp hinter Deutschland und deutlich vor den USA, die durch diese generierten Gesamtumsätze schaffen es auf Platz 3, zudem ist Österreich der drittgrößte ausländische Arbeitgeber (hinter Deutschland und USA) mit über 69.000 Arbeitsplätzen.

Im Vergleich zu den 5,7 Mrd. Euro österreichischen Investitionen in Ungarn gibt es in Österreich kaum ungarische Investitionen: 2018 belief sich der Bestand ungarischer Investitionen in Österreich auf lediglich 164 Mio. Euro.

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18.11.2019

ARBEITSRECHT

Newsletter von BEITEN BURKHARDT

Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen von Matrixstrukturen

Bundesarbeitsgericht vom 12. Juni 2019 – 1 ABR 5/18

Eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) liegt auch vor, wenn ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstsitz in einem bestimmten Betrieb des Unternehmens hat und dort regelmäßig tätig ist, zum Vorgesetzten von unternehmensangehörigen Arbeitnehmern eines anderen Betriebs bestellt und durch die Wahrnehmung dieser Führungsaufgaben (auch) der arbeitstechnische Zweck dieses anderen Betriebs verwirklicht wird (amtlicher Leitsatz).

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16.11.2019

Wie man den afrikanischen Markt erfolgreich betreten kann: Der Mittelstandsindex wurde eingeführt

von africon und Partnern

2035 wird Afrika das größte Arbeitskräftepotential weltweit haben. Hier wachsen die globalen Märkte, die Kunden und die Mitarbeiter der Zukunft heran.“ Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt seit 2018 eine fokussierte „Afrika-Strategie“. Der Mittelstandsindex Afrika hat zum Ziel, den deutschen Mittelstand bei der Expansion zu unterstützen, indem er auf Möglichkeiten aufmerksam macht, Transparenz herstellt und einen Leitfaden für einen strukturierten Ansatz für afrikanische Märkte bietet.  

Der Mittelstandsindex Afrika bezieht seine Informationen aus 55 Faktoren, die sowohl aus primären, als auch aus sekundären Quellen bezogen wurden. Diese wurden in 16 speziell für den Mittelstand entwickelten Indikatoren zusammengefasst, die wiederum zu drei Schlüsselindikatoren (Key Indicators) verdichtet wurden.

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15.11.2019

DIE AUSNAHMEN IM LEBEN UND DIE AUSNAHME VON DER AUSNAHME VON DER AUSNAHME VON DER AUSNAHME DER SACHGRUNDLOSEN BEFRISTUNG DES ARBEITSVERTRAGS

Artikel von BEITEN BURKHARDT

Änderungen der sachgrundlosen Befristung im Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag 2018 sind zur Abschaffung des Missbrauchs der sachgrundlosen Befristung gravierende Einschränkungen vereinbart worden, die aber noch nicht in geltendes Recht umgesetzt wurden:

  • Arbeitgeber mit mehr als 75 beschäftigten Arbeitnehmern dürfen maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. In Zahlen ausgedrückt wären das bei z.B. 200 Beschäftigen lediglich fünf Arbeitnehmer. Bereits mit dieser Hürde ist die sachgrundlose Beschäftigung nahezu „tot“. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet abgeschlossen. Eine solche Maximalquote gibt es derzeit nicht. Diese Neuregelung wird Arbeitgeber sehr schmerzen.
  • Die bisher maximale Dauer einer sachgrundlosen Befristung von zwei Jahren bei maximal drei Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraums (z.B. 4 mal 6 Monate) soll gemäß dem Entwurf des Koalitionsvertrags erheblich eingeschränkt werden. Zukünftig soll die maximale Dauer der sachgrundlosen Befristung nur noch 18 Monate betragen und es soll innerhalb dieser Maximaldauer nur noch eine Verlängerung (z.B. 2 mal 9 Monate) möglich sein.

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